WAFFENART: Faustfeuerwaffen gem. § 3 WaffG
SCHÜTZENPOSITIONEN: 4 Schützenstände
ANSCHLAGART: stehende
SCHUSSENTFERNUNG: 12 Meter
NUTZUNG: maximale Mündungsenergie 1500 Joule.
Die Verwendung von Geschosse mit hartem Kern ( Stahlkerngeschosse und vergleichbar harte Geschosse ) ist auszuschließen.
ZIELOBJEKTE: Scheiben aus Papier oder Pappe, durchdringend bare Ziele aus Kunststoff, Holz etc. Zugelassen.
Öffnungszeiten am Schießplatz: jeden Tag von 07.00 bis 22.00 Uhr
Die Schießstätte darf nicht mit geladener Waffe betreten werden.
Der Schützenstand darf nicht mit geladener Waffe verlassen werden.
Die Waffen dürfen nur am Schützenstand geladen werden, wobei der Lauf stets zum Zielobjekt (Geschoßfang) oder zum Boden der Schießbahn zu richten ist.
Nur die vorgesehenen Zielobjekte dürfen beschossen werden.
Es darf ausschließlich nur mit handelsüblicher Munition geschossen werden.
Es darf keine wiedergeladene Munition verwendet werden.
Es darf keine Hohl-Spitz-Munition verschossen werden.
Das Umdrehen mit der geladenen Waffe ist verboten Waffen dürfen nur ungeladen und je nach Art der Waffe - gesichert, gebrochen, mit offenem Verschluss, abgenommenem Magazin, ausgeschwenkter Trommel abgestellt oder abgelegt werden. Das gilt bei angeordneter Feuerunterbrechung und Beendigung des Schießens ebenso wie bei persönlicher Pause, Scheibenwechsel, Standwechsel u.dgl.
Fremde Waffen dürfen ohne ausdrücklicher Bewilligung des Besitzers nicht berührt werden
Am Schießplatz ist ein Gehörschutz und erforderlichenfalls ein Augenschutz zu tragen.
Das Rauchen und das Handtieren mit offenem Licht sind auf den Schützenständen von Schießstätten für Feuerwaffen verboten.
Den Anleitungen des Schießleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
Vor dem Betreten der Schießbahn sind alle Waffen zu entladen und in einen sicheren Zustand zu versetzen.
Die am Schießen beteiligten Personen (Schützen, Scheibenwechsler, Hilfspersonal u.a.) dürfen weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss stehen.
In der Schießanlage herrscht absolutes Alkoholverbot.
Notrufnummern: Rettung 144 Nächster erreichbarer Arzt: 06545 6057 50/Dr. Peter Laszloffy Polizei: 133 Feuerwehr: 122
Ein Verbandskasten befindet sich im Vorraum des Schießstandes.
Bei Verstößen gegen die Schießstandordnung können Schützen vom Schießen ausgeschlossen werden.
Der Bertreiber behält sich das Recht vor, Personen vom Schießen oder dem Betreten der Schießanlage auszuschließen.
Jeder Schütze ist für seinen Schuss selber verantwortlich